Protapianta® Ethen - Wir machen Ihnen die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben schmackhaft!
Vorreiterrolle in Österreich und Deutschland bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben: Bereits 2018 wurde Protapianta® Ethen von Westfalen – Gasgemisch 4 Vol.-% Ethen in Stickstoff – als Pflanzenschutzmittel für die Reifebeschleunigung von Tomaten (Tomatenanbau) zugelassen. Verwenden Sie unser Gasgemisch Protapianta® Ethen gezielt als Wachstumsregler, um die Tomatenreife zu beschleunigen. Es fördert unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und bei korrekter Dosierung das Pflanzenwachstum, ohne die Qualität zu mindern.
Der Markenname „Protapianta®“ Ethen setzt sich zusammen aus dem lateinischen Begriff „protegere“ (schützen) und dem italienischen Begriff „pianta“ (Pflanze). Denn genau das ist es, was Pflanzenschutzmittel von Westfalen auszeichnet.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Sachkunde Pflanzenschutz für Anwender
„Ethen wird bereits seit Jahrzehnten als Reifegas verwendet. Durch gesetzliche Änderungen benötigen Produkte mit dem Wirkstoff Ethen eine Pflanzenschutzmittelzulassung. Westfalen AG hat schnell reagiert und als erstes Gaseunternehmen in Deutschland und Österreich bereits in 2018 die Zulassung erhalten. Das war zusammen mit der persönlichen Beratung eine runde Sache für die BayWa und unsere Kunden! Denn Tomatengärtner sind sachkundige Personen Pflanzenschutz und dürfen nur zugelassene Pflanzenschutzmittel einsetzen.“
Peter Emanuel Munkert, BayWa AG
Protapianta® Ethen beschleunigt als Reifegas behutsam die Bananenreife in geschlossenen Reifekammern und verkürzt so den Reifeprozess von Früchten. Die Qualität schützend, wird den unreif importierten Früchten der Bananenpflanze das „grüne Kleid“ ausgezogen (Fruchtentgrünung) – bis zum von Ihnen und Ihrem Endkunden gewünschten Reifegrad.
Personen, die Pflanzenschutzmittel beruflich anwenden, zum Pflanzenschutz beraten, andere nichtsachkundige Personen anleiten oder beaufsichtigen, Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringen, benötigen gemäß dem Pflanzenschutzgesetz ein eigenes Dokument: den „Sachkundenachweis Pflanzenschutz“. Er ist zusammen mit dem Personalausweis gültig und gilt als Nachweis, dass die Person sachkundig im Pflanzenschutz ist.
Sprechen Sie die für Sie zuständige Landwirtschaftskammer auf Vorbereitungskurse zum erstmaligen Erlangen des Sachkundenachweises Pflanzenschutz für Anwender und die nächsten Prüfungstermine an. Diese sind i.d.R. mehrtägig, um das komplexe Wissen vermitteln zu können.
Zu den Prüfungen muss der Prüfling aber persönlich erscheinen. Sie müssen sich also zu einer Prüfung bei einem entsprechenden Anbieter anmelden und die Prüfung „offline“ bestehen.
Wir empfehlen daher, auf jeden Fall einen Vorbereitungskurs zu besuchen! Mit dem Zeugnis über die bestandene Sachkundeprüfung können Sie dann Ihren Sachkundenachweis Pflanzenschutz für Anwender beantragen.
Einmal im Besitz des Sachkundenachweises, muss dieser jeweils im 3-Jahres-Zeitraum verlängert werden. Dies geschieht durch die Teilnahme an einer von der zuständigen Behörde anerkannten Fortbildungsveranstaltung – Dauer mindestens 4 Stunden. Nach dieser Fortbildung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Diese bewahren Sie bitte immer gemeinsam mit Ihrem Sachkundenachweis Pflanzenschutz auf und legen die beiden Dokumente der Behörde auf Verlangen vor.
Denn: Ab dem Datum der Teilnahmebescheinigung ist Ihr Sachkundenachweis wieder für weitere 3 Jahre gültig. Es ist keine Prüfung mehr erforderlich.