Freude schenken und Steuern sparen - mit der Westfalen Compact Card 50 wird das Schenken zum doppelten Vergnügen.
Sie möchten Ihre Mitarbeiter:innen motivieren und noch stärker an Ihr Unternehmen binden? Dann belohnen Sie sie mit einem steuerfreien Gehaltsextra. Diese steuerfreie Sachzuwendung stellt die perfekte Alternative zur Gehaltserhöhung dar.
Sie möchten Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern etwas Gutes tun und gleichzeitig Steuern sparen? Sie fragen sich deshalb, was das richtige Mittel der Wahl ist? Benzingutschein oder Einkaufsgutschein? Vielleicht aber auch ein Gutschein zum Shoppen oder für die Autowäsche? Überlassen Sie die Entscheidung doch einfach Ihren Mitarbeitern:innen.
Mit der Westfalen Compact Card 50 verschenken Sie quasi einen Wunschgutschein. Denn es ist Ihren Angestellten frei überlassen, ob sie die Sachzuwendung zum Tanken oder Autowaschen, vielleicht aber auch zum Shoppen oder Genießen an einer von unseren 250 Westfalen oder Markant Tankstellen – ausgenommen Tankautomaten – einlösen möchten.
Die betriebliche Zusatzleistung kann einmalig bis zur Sachbezugsgrenze von 50 € oder monatlich wiederkehrend getätigt werden. Die Sonderzahlung wird vom Arbeitgeber zusätzlich zu Lohn oder Gehalt freiwillig geleistet und kann jederzeit wieder eingestellt werden. Der Arbeitnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf das steuerfreie Gehaltsextra.
Guthaben-Abo monatlich bis 50 €; max. 600 €/Jahr. Einmal-Aufladung bis 60 € je Mitarbeiter:in.
Ausgenommen Gutscheinkarten und E-Loading Produkte, nicht an Tankautomaten einlösbar.
Ihre Westfalen Compact Cards 50 können Sie ganz bequem in unserem Kundenportal verwalten.
Hier können Sie jederzeit online die Höhe des steuerfreien Gehaltsextras Ihrer Mitarbeiter:innen anpassen oder von Einmalzahlung auf Guthaben-Abo umstellen, neue Tankgutscheine bestellen oder Westfalen Compact-Cards sperren.
Die Abrechnung der Aufladebeträge erfolgt zeitnah durch die Westfalen AG per SEPA-Firmenlastschriftmandat. Der Rechnungsbetrag ist nach Eingang sofort ohne Abzug fällig.
Nein, unsere Westfalen Compact Card 50 ist nicht steuerpflichtig, sofern Sie sich unterhalb der Freigrenze von 50 €/Monat und 600 €/Jahr und Mitarbeiter:in bewegen.
Für die Westfalen Compact Card 50 fällt keine Kartengebühr an. Das Kartenguthaben ist steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern die Sachbezugsgrenze nicht überschritten wird.
Die Westfalen Compact Card 50 kann ausschließlich von Gewerbetreibenden direkt bei der Westfalen AG beantragt werden. Das Kundenantragsformular finden Sie im Downloadbereich am Ende dieser Seite.
Das aktuelle Kartenguthaben kann beim Bezahlen in der Tankstelle auf dem Kassendisplay eingesehen werden.
Jetzt direkt per E-Mail bestellen.
Einfach Bestellformular herunterladen. Ausgefülltes Bestellformular per Mail an compact-card(at)westfalen.com schicken.
Unsere Westfalen Service Card bietet neben den Vorteilen einer klassischen Tankkarte europaweit Zugang zu rund 300.000 Ladestationen.
Die wiederaufladbare Geschenkkarte für Jung und Alt und für jeden Anlass. Zum Tanken, Waschen, Shoppen und Genießen.
Sie haben noch Fragen? Unser Card Service Team berät Sie gerne!
Füllen Sie einfach das Online Anfrageformular auf dieser Seite aus. Wir melden uns dann bei Ihnen.