Westfalengas: Aktuelle Kundeninformationen zu Flüssiggas (Propan) - Westfalen AG

Westfalengas: Aktuelle Kundeninformationen zu Flüssiggas.

Was aktuell wichtig ist, was es ist, wo es herkommt, wie es genutzt werden kann.

Status Gebäudeenergiegesetz 2024

Das Wichtigste vorab: Das Gesetz ist noch nicht rechtskräftig verabschiedet!

Alle in den letzten Wochen und Monaten kursierenden Informationen zur Überarbeitung des GEG (Gebäudeenergiegesetz) sind noch nicht gesetzlich verankert. Das Vorhaben wurde in einem Referentenentwurf skizziert, im Koalitionsausschuss präzisiert und in der Kabinettsitzung vom 19.04.2023 verabschiedet. Die parlamentarische Beschlussfassung und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt stehen noch aus.

Klar ist allerdings: Westfalengas begleitet Sie zuverlässig in und durch die Energiewende. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Einige Antworten auf wiederkehrende Fragen haben wir hier für Sie zusammengefasst. Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie mehr wissen wollen. Wir beraten und begleiten Sie gerne.

Muss ich meine bestehende Heizung sofort austauschen?

Nein, es besteht keine sofortige Austauschpflicht. Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen können repariert werden.

Wie lange dürfen bestehende Gasheizungen noch genutzt werden?

Ab dem 1.1.2045 ist das Heizen mit fossilen Brennstoffen nicht mehr zulässig. Gasheizungen dürfen jedoch auch nach diesem Stichtag noch mit „grün“ erzeugtem Gas betrieben werden.

Die Austauschpflicht für Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, bleibt im Grundsatz bestehen. Das ist auch bislang schon so. Es gibt stichtagsbezogene Ausnahmeregeln sowie Härtefallklauseln.

Darf ich künftig noch eine reine Gasheizung einbauen?

Uneingeschränkt sind neue Gasheizungen noch bis zum 31. Dezember 2023 zulässig. Ob als Stichtag der Einbau oder die Bestellung der neuen Heizung gilt, ist noch unklar. Folgendes sieht die 2. Novelle des Gesetzes vor (Stand 19.04.2023):

  • Grundsätzlich muss ab dem 1.1.2024 jede neu eingebaute Heizung (in Neubau und Bestandsgebäuden, Wohn- und Nichtwohngebäuden) mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzen. Bestehende Heizungen sind nicht betroffen und können weiter genutzt werden. Auch Reparaturen sind weiter möglich. Enddatum für die Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungen ist der 31.12.2044.

Im Havariefall darf in bestehenden Gebäuden weiterhin für bis zu drei Jahre zunächst eine fossil betriebene Heizung eingebaut werden. Innerhalb von drei Jahren nach Ausfall der alten Heizung muss allerdings auch hier die Nachrüstung gemäß 65 %-Regel erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem erstmals Arbeiten zum Austausch der Heizungsanlage durchgeführt werden.

Wann gilt die 65 %-Regel in Neubau und Bestandsgebäuden als erfüllt?

Es gibt mehrere Optionen, bei denen die Einhaltung von 65 % Erneuerbaren Energien als erfüllt gilt. Dazu zählen neben dem Anschluss an ein Wärmenetz oder der Installation einer Wärmepumpe auch Hybridheizungen, also Kombinationen aus Wärmepumpe und Gaskessel.

Solarthermieanlagen, sofern diese den Wärmebedarf des Gebäudes komplett decken und eine Stromdirektheizung, sind auch im Neubau zulässig. Eine mit gasförmiger Biomasse (z. B. Bio-LPG) betriebene Heizung, Wasserstoffheizungen oder Biomasseheizungen (z. B. Holzpellets) sind nur in Bestandsgebäuden eine zulässige Option.

Werde ich beim Umstieg auf erneuerbare Energien finanziell unterstützt?
Gibt es eine Förderung?

Ja. Gleichzeitig mit der GEG-Novelle wird auch ein geändertes Förderkonzept zum erneuerbaren Heizen umgesetzt. Das Förderkonzept basiert auf 4 Bausteinen.

1. Baustein Grundförderung.

Der Fördersatz beträgt 30 % und gilt bei Tausch einer fossilen Heizung gegen ein System gemäß der neuen GEG-Vorgaben. Anspruchsberechtigt sind Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum und private Kleinvermieter (Definition des Gesetzgebers hier: bis 6 Wohneinheiten, wenn eine davon selbst bewohnt ist).

2. Baustein Klimabonus – zusätzlich zur Grundförderung:

Fallabhängige Zusatzförderung zur beschleunigten Dekarbonisierung.

2.1. Klimabonus I

Der Fördersatz beträgt zusätzliche 20 %

  • Bei Austausch einer Heizung, die noch nicht ersetzt werden müsste.
  • Für Eigentümer, die zum Beispiel nach Härtefall- oder Lebensalterregelung keinen Austausch vornehmen müssten, das aber trotzdem tun.

2.2. Klimabonus II

Der Fördersatz beträgt zusätzliche 10 %

  • Bei Ersatz von Heizungen, sofern das Pflichtdatum zum Austausch noch mindestens fünf Jahre entfernt ist.
  • Das gilt auch, wenn das Pflichtdatum zum Austausch unter fünf Jahren liegt, aber nach dem Tausch ein erneuerbarer Anteil von >= 70 % erreicht wird.

2.3. Klimabonus III

Der Fördersatz beträgt zusätzliche 10 %

  • Bei Havariefällen, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind: Die Heizung ist jünger als 30 Jahre und irreparabel defekt. Für Hybrid-Heizungen aus Wärmepumpe und Gas-Brennwertkessel gilt hier eine verkürzte Übergangsfrist von einem Jahr, anstatt von 3 Jahren.

3. Baustein ergänzende Kreditförderung.

Zusätzlich werden Förderkredite für den Heizungstausch angeboten, um finanzielle Belastungen zeitlich zu strecken.  Die Kreditförderung richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, ist aber noch nicht näher definiert.

Zudem bleiben die Fördermaßnahmen des BEG für Sanierungsmaßnahmen, die nicht die Heizungsanlage betreffen, bestehen.

4. Baustein steuerliche Abschreibung.

Selbstnutzende Eigentümer können 20 % Ihrer Investitionssumme direkt von der Einkommensteuer abziehen. Eine etwaige Erweiterungsoption wird aktuell noch beraten.

Welche Ausnahmen gibt es?

Gebäudeeigentümer, die älter als 80 Jahre sind und die Immobilie selbst bewohnen, sind im Havariefall von der Pflicht zur Umstellung auf erneuerbares Heizen befreit.

Individuelle Härtefälle sind gegebenenfalls zu prüfen, Näheres ist bisher nicht definiert

Status Mehrwertsteuerreduzierung und Gaspreisbremse.

Gilt die Mehrwertsteuerreduzierung auch für Flüssiggas?

Im Zuge der finanziellen Soforthilfe und der Gaspreisbremse wurde die Mehrwertsteuer für Gaslieferungen rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 von 19 auf 7 Prozent reduziert.
Unter bestimmten Voraussetzungen gilt diese Reduzierung auch für Flüssiggas: Die Anlieferung von Flüssiggas (Brenngas) muss per Tanklastwagen an den Endkunden erfolgen und das Gas muss zur Wärmeerzeugung oder zum Kochen verwendet werden. Auch alle unmittelbar zur Flüssiggaslieferung zählenden Positionen, zum Beispiel Maut- oder Mindermengenzuschläge, unterliegen dem temporär auf 7 Prozent reduzierten Steuersatz.

Gilt die Gaspreisbremse auch für Flüssiggas?

Nein. Die Gaspreisbremse wird aktuell nur auf Erdgas- und Fernwärmelieferungen angewendet. Die Bundesregierung plant allerdings auch Entlastungen für Haushalte, die mit „nicht leitungsgebundenen Brennstoffen“ wie beispielsweise Flüssiggas heizen.

Hierzu soll ein Härtefallfonds aufgelegt werden, aus dem über ein Antragsverfahren einmalige Entlastungszahlungen von bis zu 2.000 Euro je Haushalt abrufbar sein sollen.

Bund und Länder befinden sich noch in der Abstimmung der konkreten Umsetzung, sodass derzeit noch keine Ansprüche geltend gemacht werden können.

Sicher versorgt mit WestfalenGas.

Was ist WestfalenGas?

Westfalengas ist Flüssiggas. Die internationale Bezeichnung ist LPG. Das steht für Liquefied Petroleum Gas, wörtlich übersetzt „Verflüssigtes Erdölgas“. Es wird also vor allem bei der Öl-Raffination gewonnen. Es ist komplett unabhängig von Pipelines.

Ist WestfalenGas Erdgas?

Nein. Erdgas wird aus unterirdischen Vorkommen gefördert und – anders als LPG – über große Leitungsnetze verteilt.

Ist WestfalenGas LNG?

Nein. LNG steht für Liquefied Natural Gas, wörtlich übersetzt „Verflüssigtes Erdgas“. Zur Verbesserung der Transportfähigkeit wird gasförmiges Erdgas verflüssigt. Der technische Prozess hierfür ist deutlich aufwändiger als für die Verflüssigung von LPG.

Wo kommt WestfalenGas her?

Die Bezugsquellen für Westfalengas liegen komplett in Westeuropa. Unsere Lieferanten sind Raffinerien aus Deutschland und dem sogenannten ARA-Raum. Das ist die Region Antwerpen-Rotterdam-Amsterdam, Europas wichtigster Raffineriestandort.

Wie sichert WestfalenGas Beschaffung und Versorgung?

Die Beschaffung ist über Kontrakte mit seriösen Partnern gesichert. Alle Marktentwicklungen begleiten wir sehr eng. Auf Auffälligkeiten reagieren wir sofort. Die Kapazität unserer Lager- und Verteilterminals zählt zu den größten in Deutschland. Die Versorgung erfolgt per Schiff, Schiene und Straße.

Mit WestfalenGas sind Sie sicher versorgt.

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