02.11.2022: Was bedeutet die Revision der F-Gas-Verordnung für die Kälte-Klima-Branche? - Westfalen AG

Was bedeutet die Revision der F-Gas-Verordnung für die Kälte-Klima-Branche?

Kälteanlagenbauermeister und Experte für Kältemittel Dennis Frieske im Interview

 

Im April dieses Jahres wurde eine Aktualisierung für die F-Gas-Verordnung vorgestellt, auch bekannt als „Überprüfung der EU-Vorschriften (2015-20)“ der Europäischen Kommission. Was erstmal bürokratisch klingt, hat weitreichende Folgen für den praktischen Umgang mit F-Gasen. Dennis Frieske ist Kälteanlagenbauermeister und Experte für Kältemittel bei Westfalen. Mit ihm haben wir über die F-Gas-Verordnung, ihre Verschärfung und deren Auswirkungen auf die Kälte-Klima-Branche gesprochen.

Dennis, eine erste Frage für alle, die nicht vom Fach sind: Was ist die F-Gas-Verordnung?

Der offizielle Name der F-Gas-Verordnung lautet „Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase“. Der Name verrät schon, worum es geht: Eine Verordnung, die den Einsatz von fluorierten Treibhausgasen, den sogenannten F-Gasen, reglementiert. Wie alle Treibhausgase tragen die Emissionen von F-Gasen zur Klimaerwärmung bei. Ziel der F-Gas-Verordnung ist es, die Verwendung der F-Gase einzuschränken und diese Emissionen dadurch zu reduzieren. Diese Einschränkung erfolgt in mehreren Schritten. Die verfügbaren Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) werden nach und nach reduziert.

Welche Auswirkungen hat die Verschärfung der F-Gas-Verordnung für die Kälte-Klima-Branche?

Der Vorschlag enthält zahlreiche größere und kleinere Änderungen. Wenn diese Änderungen umgesetzt werden, erhöht sich der Druck auf die Branche. Am wichtigsten ist dabei die Beschleunigung beim Phase Down. Konkret bedeutet das, dass die Reduzierung der am Markt verfügbaren F-Gase schneller abläuft als zunächst erwartet. Ab 2024 wird es beispielsweise neue, reduzierte Quoten geben. So soll bis 2030 die Quote auf 5,7 % reduziert werden, statt der bisher geplanten 21 % aus der aktuell gültigen Verordnung. Angedacht ist der verschärfte Phase Down ab 2024 mit einer Quote von 23,6 % (vorher 31 %). In der Praxis wäre das eine Reduzierung um 48 % gegenüber dem Vorjahr. 

Was bedeutet das konkret?

Damit sind klassische HFKW Kältemittel wie R-134a, R-410A oder R-407C immer weniger bis gar nicht mit der Quote vereinbar. Die Notwendigkeit von Low-GWP-Kältemittel-Lösungen steigt immer weiter. Der Vorschlag nimmt außerdem Ausnahmen zurück, die in der aktuellen Verordnung noch vorgesehen sind. Dosier-Aerosole für pharmazeutische Zwecke sind in der Version aus 2014 von der Quotenregelung befreit. Laut Europäischer Kommission ist der Verbrauch von F-Gasen bei Aerosolen von 2015 – 2019 um 45 % gestiegen. Die Europäische Kommission möchte die Ausnahmeregelung streichen, da zwei klimafreundliche Alternativen für diese Produkte zur Verfügung stehen. Ohne politisches Signal würde eine Etablierung dieser Alternativen zu lange dauern. Bis zur Zulassung der Alternativen und der Etablierung im Markt, würden die F-Gase der Dosier-Aerosole also zusätzlich die Quote belasten, was sich für die Kälte-Klima-Branche wie eine weitere Verschärfung des Phase Down auswirken wird. 

Welche Maßnahmen werden außerdem ergriffen? 

Wer zukünftig F-Gase verwenden will, muss mit hohen Kosten rechnen. Denn durch den beschleunigten Phase Down werden Hoch-GWP-Kältemitteln knapper – und damit teurer. Dieser Effekt wird durch die Bepreisung der Quote verstärkt. So soll jede Tonne CO2 Äquivalent mit 3 Euro bepreist werden. Das würde Hoch-GWP-Kältemittel mehr belasten als ein Low-GWP-Kältemittel. Ein Kilo R-134a würde damit im Preis um 4,29 Euro steigen, während die Belastung für z.B. R-1234ze(E) gerade einmal bei 1,8 Cent liegen würde.

Es gibt auch Reglementierungen für Neuanlagen. Was kannst du uns dazu sagen?

Wer neue Anlagen in Betrieb nimmt, muss weitere Verbote für den Einsatz bestimmter Kältemittel berücksichtigen. Neu ist etwa das Verbot für „in sich geschlossene Kälteanlagen“ mit Kältemitteln ab 150 GWP-Punkten und mehr, gültig ab dem 01.01.2025. Die Definition „in sich geschlossen“ halte ich jedoch für unklar. Auch die Begriffsbestimmungen der DIN EN 378 Teil 1 geben hier auch keinen Aufschluss. Ein Blick in die englische Version des Vorschlags spricht an dieser Stelle von „self-contained refrigeration equipment“. Im Übersetzungsverzeichnis der DIN EN 378-1 finden wir den Begriff „self-contained system“, welches mit „Kältesatz“ übersetzt wird. Der Kältesatz ist in der DIN EN 378-1 genau definiert. Dabei handelt es sich um die fabrikmäßig komplett zusammengebaute Kälteanlage. Das würde Fertiganlagen für Kühlhäuser (Stopferaggregate), Kaltwassersätze und weiter fertige Kälteanlagen betreffen. Vor Ort montierte Kälteanlagen wären nicht betroffen.

Eine abschließende Frage: Wie bewertest du die Verschärfung der F-Gas-Verordnung? 

Bisher handelt es sich um einen Vorschlag. Ich gehe davon aus, dass  es noch kleine Anpassungen geben wird. Ganz besonders wichtig ist es, dass Unklarheiten bereinigt werden. Aus diesem Grund hat Westfalen als Mitglied des Experten-Komitees „Coolektiv“ an der Feedbackphase teilgenommen. Das Coolektiv unterstützt eine ambitionierte und strikte Durchsetzung der F-Gas-Verordnung, weil diese einen substanziellen Beitrag zum Erreichen der EU-Klimaziele leistet. Gleichzeitig fordert die Initiative eine Revision mit Augenmaß und hat ausführlich zu den vorliegenden Vorschlägen Stellung genommen. Trotz der Widrigkeiten ist die Richtung klar: Langfristig kommt man an Kältemitteln mit unter 150 GWP-Punkten nicht vorbei. In den meisten Fällen greift eines der Inverkehrbringungsverbote. Wenn nicht, wird der Phase Down den Einsatz langfristig unattraktiv bis unmöglich machen. Und damit steigt auch die Notwendigkeit von brennbaren Kältemitteln. Denn unter 150 GWP-Punkten gibt es neben R-744 kein relevantes Kältemittel, das nicht brennbar ist. 

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