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Unternehmen 10.02.2026

Aufarbeitung von Kältemitteln – Der Schlüssel zur Versorgungssicherheit & Ressourcenschonung

Unser Fachartikel in DIE KÄLTE + Klimatechnik 

 

Die überarbeitete F-Gas-Verordnung 2024/573 bringt tiefgreifende Veränderungen für die Kälte- und Klimabranche: Bereits ab 2025/2026 werden die zulässigen Quoten zur Inverkehrbringung von fluorierten Kältemitteln halbiert, bis 2030 folgen weitere drastische Reduzierungen.

Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, gewinnt die Rückgewinnung und Aufarbeitung von Kältemitteln massiv an Bedeutung. Unser Fachartikel beleuchtet, wie durch konsequentes Recycling und die Einhaltung hoher Qualitätsstandards nicht nur CO₂-Emissionen reduziert, sondern auch die Versorgungssicherheit in Zeiten des Phase-Downs gestärkt werden kann. 

Besonders wichtig: Aufgearbeitetes Kältemittel ist von den Quotenregelungen ausgenommen und darf länger eingesetzt werden als neue Produkte mit hohem GWP. Dienstleister stehen nun vor der Aufgabe, in moderne Technik zu investieren und die sortenreine Sammlung zu fördern, um auch künftig handlungsfähig zu bleiben – denn für Frischware mit hohem GWP gelten bereits strenge Nachfüllverbote. 

Aufgearbeitete Kältemittel dürfen hingegen – je nach Anwendung – deutlich länger eingesetzt werden: in Kälteanlagen bis 31.12.2029, in Klima- und Wärmepumpenanlagen bis 31.12.2031. Ab 2032 sinkt die Nachfüllgrenze für Frischware in der Kälte auf GWP 750; für aufgearbeitete Kältemittel im Bereich GWP 750–2.499 besteht weiterhin keine Einsatzgrenze.
 

Neugierig geworden? Den vollständigen Artikel finden Sie als Topthema exklusiv in der Ausgabe 01/26 von DIE KÄLTE + Klimatechnik.
 


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